
1. Allgemeines
Die Revo Innovations GmbH, 3210 Kerzers (nachfolgend “REVO GARAGE”), betreibt unter ihrer Internetplattform www.revo-garage.com (und all deren Subdomains) ein Garagenapp, auf welchem Automobil Garagen (nachfolgend „Garagen“) Fahrzeugdaten speichern, bearbeiten und Fahrzeuge handeln können. Inserate im Bereich Gebrauchtfahrzeuge und Neuwagen schalten sowie damit in Zusammenhang stehende Services in Anspruch nehmen können. Umgekehrt bietet die App Kaufinteressenten (nachfolgend „Händler“) die Möglichkeit, Inserate einzusehen und die Fahrzeuge der Garagen zu kaufen und anschliessend in Kontakt zu treten.
Garagen sind Organisationen, die eine Lizenz besitzen und mehr als ein Inserat pro Jahr im Garagenapp von REVO GARAGE schalten.
REVO GARAGE tritt in jedem Fall ausschliesslich als Medium auf. Die über das Garagenapp abrufbaren Informationen werden von Garagen eingestellt und stellen keine verbindlichen Angebote von REVO GARAGE dar. REVO GARAGE übernimmt keinerlei wie auch immer geartete Haftung für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der Informationen im Inserat.
Ein allfälliger Vertragsabschluss kommt ausschliesslich zwischen den Garagen, der das Inserat geschaltet hat, einerseits, und dem Händler zustande. REVO GARAGE ist weder Stellvertreter noch Beauftragter der Garagen. Willenserklärungen im Hinblick auf den Vertragsschluss haben die Garagen entsprechend direkt gegenüber dem Händler auszusprechen und umgekehrt, niemals jedoch gegenüber REVO GARAGE, es sei denn, die nachfolgenden Bestimmungen sehen abweichende Regelungen vor.
2. Vertragsumfang und Gültigkeit
REVO GARAGE ermöglicht Garagen die Schaltung einer innerhalb der vertraglich definierten Parameter unbeschränkten Anzahl von Inseraten im Garagenapp von REVO GARAGE. Hierzu hat der Kunde ein Vertragsverhältnis mit REVO GARAGE eingehen, indem er das ihm von REVO GARAGE zugestellte separate Vertragsdokument unterzeichnet.
Um die Leistungen von REVO GARAGE zu beziehen und die Fahrzeugplattform zu nutzen, muss der Händler geschäftsfähig und zum beabsichtigten Erwerb der Produkte und Dienstleistungen berechtigt sein. Dies bedeutet unter anderem, dass der Händler mindestens 18 Jahre alt sein muss, wenn er als natürliche Person auftritt.
Die Garage ist nicht berechtigt, die Vertragsbeziehung mit REVO GARAGE auf Dritte zu übertragen.
3. Vertragsdauer
Der Vertrag zwischen REVO GARAGE und den Garagen tritt mit Unterzeichnung des separaten Vertragsdokuments durch die Garagen in Kraft und wird jeweils auf eine im separaten Vertragsdokument definierte Vertragsdauer abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht gemäss den nachfolgenden Bestimmungen aufgelöst wird.
4. Beendigung des Vertrages
4.1. Ordentliche Beendigung
Der Vertrag kann von jeder Partei jeweils auf Ende einer Vertragsperiode unter Beachtung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die Auflösung des Vertrages durch die Garagen im Falle eines Widerspruchs.
4.2. Fristlose Kündigung
REVO GARAGE kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Elemente dieses Vertrages seitens der Garagen nicht eingehalten werden, oder wenn dieser auf seinen Internetseiten rechtswidrige Inhalte veröffentlicht.
REVO GARAGE ist weiter berechtigt, Verträge mit Garagen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigungsfolgen fristlos zu kündigen bzw. vom noch nicht erfüllten Teil zurückzutreten; ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
(1) die Rechnung vom Garagen nicht innert Frist bezahlt wird
(2) der Kunde rechtswidrige, belästigende oder die REVO GARAGE Plattform schädigende Aktivitäten vornimmt
(3) Angaben der Garagen falsch waren, die bei Bekanntsein zu einer Ablehnung des Vertrages geführt hätten (z.B. Minderjährigkeit)
(4) der Kunde nachträglich seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert.
4.3. Folgen der Beendigung
Bei einer Beendigung des Vertrages werden sämtliche Forderungen der REVO GARAGE aus der Geschäftsbeziehung gegen den Garagen sofort zur Zahlung fällig. Der Anspruch von REVO GARAGE auf Provisionen bestimmt sich nach Ziffer 7.1 Absatz 4.
Bei einer Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Daten (inkl. allfälliger Kopien) unverzüglich der REVO GARAGE zurückzugeben. Beim Verstoss gegen diese Pflicht ist der Kunde gegenüber der REVO GARAGE zum Ersatz sämtlicher dadurch entstandenen Schäden verpflichtet, ausser er kann nachweisen, dass ihn keinerlei Verschulden an der nicht erfüllten Rückgabepflicht trifft.
5. Veröffentlichung des Inserats / weitere Leistungen von REVO GARAGE
Die Aktivierung der Inserate durch REVO GARAGE erfolgt sofort nach vollständiger Übermittlung sämtlicher für die Veröffentlichung notwendigen Informationen und Anzeigemittel.
Im Falle eines Vertragsabschlusses erhält der Kunde von REVO GARAGE einen Benutzernamen und ein Passwort, die den Garagen die direkte Schaltung von Inseraten über die Nutzung von elektronischen Schnittstellen in die REVO GARAGE Datenbank ermöglichen. Die Schaltung eines Inserats ist auf die jeweils angebotene Form (Format, Felder, Textumfang, etc.) beschränkt. Die Veröffentlichung der Inserate von Garagen erfolgt im Garagenapp von REVO GARAGE. Darüber hinaus können die Inserate auch auf den Internetseiten der Kooperationspartner von REVO GARAGE erscheinen.
REVO GARAGE kann nicht garantieren, dass die auf ihrer Plattform veröffentlichten Inserate nicht auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden, obwohl REVO GARAGE sich bemühen wird, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein oben beschriebenes Kopieren, ein Linking oder Framing zu unterbinden. Hierzu erteilt die Garage REVO GARAGE bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking oder Framing kommen, so kann die Garage daraus gegen REVO GARAGE keinerlei Ansprüche ableiten.
REVO GARAGE sorgt dafür, dass die Händler vor der Abgabe eines Kaufangebots über die Option Online-Kauf von den Bestimmungen gemäss nachfolgender Ziffer 10 Kenntnis nehmen.
Weitere Leistungen wie beispielsweise Promos oder Boosts erbringt REVO GARAGE im Rahmen von individuellen separaten vertraglichen Vereinbarungen.
6. Ablehnungsrecht / Änderungsrecht
REVO GARAGE behält sich das Recht vor, Inserate von Garagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen. Geringfügige Änderungen, die insbesondere keine inhaltlichen Änderungen des Inserats darstellen, kann REVO GARAGE ohne vorherige Zustimmung der Garage vornehmen. REVO GARAGE wird keine Angebote von Minderjährigen oder sonst beschränkt Rechtsfähigen annehmen.
Inserate von Garagen, die berechtigte Interessen Dritter (Patent-, Urheber-, Markenrechte etc.) beeinträchtigen oder gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstossen, können von REVO GARAGE ohne vorhergehende Benachrichtigung unverzüglich gelöscht werden.
7. Entschädigungsregelung
Garagen, die einen schriftlichen Vertrag mit REVO GARAGE abgeschlossen haben, müssen REVO GARAGE wie folgt zu entschädigen:
7.1. Provision pro Fahrzeugverkauf
Die Garage schuldet REVO GARAGE für jeden über REVO GARAGE zustande gekommenen Fahrzeugverkauf eine variable Provision. Die Höhe der Provision hängt von der Stärke der Preissteigerung ab, die das Fahrzeug auf der Plattform REVO GARAGE performt.
Der Provisionsanspruch von REVO GARAGE entsteht im Zeitpunkt der Beendung der Auktion eines Fahrzeuges, wenn der Händler das Fahrzeug bei einer Garage erwirbt, welches über die Plattform von REVO GRAGE inseriert und versteigert wurde.
Provisionen sind auch geschuldet, wenn Fahrzeugkaufverträge erst nach (ordentlicher oder vorzeitiger) Beendigung des Vertrages von REVO GARAGE mit den Garagen unterzeichnet wird, die Voraussetzungen von Ziffer 7.1 Absatz 2 aber erfüllt sind.
7.2. Jährlicher Basispreis
Die Garage schuldet REVO GARAGE bei Unterzeichnung des separaten Vertragsdokuments sowie jeweils im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung des Vertrages einen Basispreis. Die Höhe des Basispreises wird im von Garagen zu unterzeichnenden Vertragsdokument mit REVO GARAGE definiert.
Die Garage hat entsprechend zusätzlich zu den Basispreisen nur dann Provisionen an REVO GARAGE zu bezahlen, wenn ein Fahrzeug auf der Auktionsplattform von REVO GARAGE verkauft wurde und eine gewisse Preissteigerung erzielt hat. Ausserdem können Mehrkosten bei Anspruch von zusätzlichen Diensten, wie das Versenden der SMS entstehen. Ein SMS kostet der Garage 10 Rappen.
REVO GARAGE stellt den Garagen regelmässige Abrechnungen über die geschuldeten Provisionen zu. Alle Preise verstehen sich exklusive Steuern (insbesondere MwSt.) und Gebühren.
Die Bezahlung erfolgt über von REVO GARAGE akzeptierte Zahlungsmittel.
Bei Zahlungsverzug der Rechnung werden den Garagen Verzugszinsen und bei Versenden einer Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 verrechnet. Schliesslich hat der Kunde REVO GARAGE alle aus der Durchsetzung der Ansprüche der REVO GARAGE entstehenden Zusatzkosten (insbesondere Mahn- und Inkassospesen sowie vorprozessuale Kosten) zu ersetzen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Verrechnung von Forderungen der Garagen mit Forderungen von REVO GARAGE sind ausgeschlossen, sofern REVO GARAGE nicht zahlungsunfähig ist, die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Garagen steht, gerichtlich festgestellt oder von REVO GARAGE anerkannt worden ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
REVO GARAGE hat das Recht, die vereinbarte Entschädigung jederzeit anzupassen. Jede Preiserhöhung muss den Garagen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden. Ab Erhalt der Mitteilung hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen der Änderung zu widersprechen (Widerspruch). Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt und endet am Ende des folgenden Monats. Widerspricht der Kunde innert Frist nicht, gilt die Entschädigungsanpassung als angenommen.
8. Weitere Pflichten der Garagen
Garagen sind verantwortlich für die vollständige und inhaltlich korrekte Erfassung ihrer Inserate bei Selbsteingabe und müssen etwaiges Bildmaterial in einwandfreiem Zustand hochladen. REVO GARAGE übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit von aufgegebenen Inseraten oder Änderungen. Schäden, die aufgrund verspäteter, unvollständiger Übermittlung oder nicht geeigneter Anzeigemittel entstehen, gehen ausschliesslich zu Lasten der Garagen.
Garagen sind für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit ihrer Inserate (Text- und Bildunterlagen) allein verantwortlich. Garagen verpflichten sich, die geltenden Gesetze und die Rechte Dritter zu beachten. REVO GARAGE ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Inserate auf ihre rechtliche Zulässigkeit wie insbesondere auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
Ab Aktivierung des Inserats und bis zum Ablauf der gebuchten Laufzeit obliegt den Garagen die Wartung des Inserats (beispielsweise die Deaktivierung überholter Inserate).
Die Garage hält REVO GARAGE von Ansprüchen Dritter, die aufgrund des Inserateinhaltes oder seines Handelns auf der Fahrzeugplattform gegenüber REVO GARAGE geltend gemacht werden, schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsvertretung.
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Usernamen, Passwort sowie alle Daten, welche einen unbefugten Zugang zu seinem Benutzerkonto ermöglichen, geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. REVO GARAGE übernimmt keine Verantwortung für unbefugte oder missbräuchliche Verwendung des Usernamens oder Passwortes der Garagen.
Die Garage haftet auch für Dritte, die Dienstleistungen von REVO GARAGE über seinen Account nutzen. Die Garage ist verpflichtet, allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seines Usernamens oder Passwortes umgehend bei REVO GARAGE zu melden. REVO GARAGE ist berechtigt, Protokolle der IP-Adressen zu führen.
Die Garage verpflichtet sich, die über REVO GARAGE erhältlichen Informationen und Daten nicht missbräuchlich zu verwenden. Unter einer missbräuchlichen Verwendung wird insbesondere die Nutzung der erhältlichen Informationen und Daten zu gewerblichen Zwecken innerhalb der Schweiz, welche den von REVO GARAGE angebotenen Diensten ähnlich sind, verstanden.
9. Vorzeitige Deaktivierung des Inserats durch die Garage
Die Garage kann nach Veröffentlichung eines Fahrzeuges die Auktion nicht mehr abbrechen. Ist ein Fahrzeug inseriert, kann dies nicht mehr vom Modul BID weggenommen werden. Die Garage verpflichtet sich mit der Veröffentlichung des Fahrzeuges, das Fahrzeug über die Plattform von REVO GARAGE zu verkaufen.
10. Online-Kauf
10.1. Allgemein und Vertragsschluss
REVO GARAGE bietet den Garagen an, ihre Fahrzeuge auf der von der Plattform von REVO GARAGE über den Button „Veröffentlichung im Modul BID“ anzubieten. Bietet ein Kunde für ein Fahrzeug die Option Online-Kauf an, so gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 10, die den übrigen AGB vorgehen, soweit sie von diesen abweichen.
Der Kaufvertrag kommt auch im Falle des Erwerbs eines Fahrzeugs über die Option BID ausschliesslich zwischen dem Inserenten als Garage und dem Interessenten als Händler zustande. REVO GARAGE ist in den Kaufvertrag nicht involviert.
Mit der Nutzung der Option BID, gibt der Händler direkt ein Kaufangebot ab, das REVO GARAGE an den Garagen weiterleitet. Mit der Nutzung der Option BID bestätigt der Händler insbesondere, die Bestimmungen dieser Ziffer 10 zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.
10.2. Zwingender Vertragsinhalt bei Online-Kauf
Die Bedingungen des Fahrzeugkaufes werden auch im Falle des Erwerbs eines Fahrzeugs über die Option Online-Kauf grundsätzlich im schriftlichen Kaufvertrag zwischen den Garagen und dem Händler von diesen frei geregelt.
Ergänzend zu den Bestimmungen des schriftlichen Kaufvertrages haben die Parteien des Kaufvertrages im Falle eines Erwerbs eines Fahrzeugs über die Option Online-Kauf über die Webseite www.revo-garage.com in jedem Falle die folgenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, die allfälligen abweichenden Regelungen im Kaufvertrag oder in anderweitigen Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrages vorgehen:
Rechte des Händlers / Pflichten des Garagen:
● Die Fahrzeuge die über REVO GARAGE erworben werden sind ab Platz und haben keine Garantie. Sieht der Kaufvertrag eine längere Gewährleistungsfrist in Form einer Garantie vor, gilt diese längere Frist. Enthält der Kaufvertrag keine Regelung zur Dauer der Gewährleistung, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Der Umfang der Gewährleistung ist im Kaufvertrag definiert. Enthält der Kaufvertrag keine Regelung zum Umfang der Gewährleistung, gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
● Nach dem Fahrzeugkauf erhalten beide Parteien die Kontaktdaten der jeweiligen anderen Partie. Das Fahrzeug muss vom Händler bei der Garage abgeholt werden.
11. Schutzrechte
Alle auf den unter www.revo-garage.com abrufbaren Websites dargestellten Angebote, Dienstleistungen, Informationen, Logos, Firmenzeichen, Images, Design, Texte und Programme sind für REVO GARAGE oder deren Kooperationspartner immaterialgüterrechtlich geschützt.
12. Rechte am Inserat insbesondere
Die Garage verfügt über die Berechtigung, frei über allenfalls in Inseraten enthaltene Schutzrechte (z.B. Bild-, Marken- u. Urheberrechte) zu verfügen, und erteilt hiermit REVO GARAGE die Berechtigung, diese im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden und zu nutzen.
REVO GARAGE erwirbt an allen von ihr erstellten Inseraten die alleinigen Verwertungsrechte. Sofern das von REVO GARAGE veröffentlichte Inserat durch die Garagen selbst (Selbsteingabe) bzw. eine für diesen tätige Agentur erstellt wurde, räumt der Kunde hiermit REVO GARAGE das ausschliessliche und übertragbare Nutzungsrecht für die Veröffentlichung des Inserats ein.
Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere auch das Recht, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Ansprüche allenfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Mit der Aufschaltung auf die Fahrzeugplattform erlaubt die Garage REVO GARAGE, seine Inserate in der Fahrzeugplattform sowie in Online- und andere eigene oder Dienste Dritter zu integrieren, für eigene Marketing- und andere Zwecke zu nutzen und auszuwerten oder auf andere Weise zu veröffentlichen und Dritten zugänglich zu machen oder weiterzugeben, insbesondere diese auch auf weiteren Kanälen zu verbreiten und veröffentlichen (z.B. in Social Media Kanälen oder Mobilportalen).
13. Gewährleistung und Haftung von REVO GARAGE
13.1. Allgemein
REVO GARAGE haftet für Schäden einzig, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen, insbesondere für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie Handlungen von Dritten und Hilfspersonen, wird die Haftung ausgeschlossen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen REVO GARAGE ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
REVO GARAGE haftet nicht für ein Verhalten, welches grundsätzlich Vertragsverletzung darstellen würde, sofern diese Verletzung durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die ausserhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers gelegen sind, verursacht wurde.
Jegliche Haftung von REVO GARAGE gegenüber dem Garagen ist unabhängig von deren Rechtsgrund mit der Höhe der Auftragssumme begrenzt.
REVO GARAGE haftet nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch der übermittelten Daten entstehen sowie für Schäden, die entstehen, weil Datenbankinhalte nur gekürzt oder verfälscht erscheinen.
13.2. Für Inserate insbesondere
REVO GARAGE gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Inserats.
REVO GARAGE hat keinen Einfluss auf die Internettechnologie und/oder die allgemeinen Internetverbindungen und lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. REVO GARAGE übernimmt jedoch ausdrücklich keine Verantwortung oder Haftung für die Verfügbarkeit des Internet-Dienstes durch Ausfälle des/der Server oder des Internets oder Teilen davon.
REVO GARAGE bemüht sich, den Betrieb des Servers, über welchen die Daten und Informationen der Garagen veröffentlicht werden, stabil zu halten. Im Falle, dass dieser Server trotzdem Funktionsstörungen aufweist, ist REVO GARAGE besorgt, diese so rasch wie möglich zu beheben oder zu minimieren. Für dadurch allfällig entstandene Schäden können gegenüber REVO GARAGE keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Dauert der Systemausfall mehr als 24 Stunden oder ist mit einem Systemausfall dieser Länge zu rechnen, so informiert REVO GARAGE umgehend den Garagen durch geeignete Kommunikationsmittel (Telefon, E-Mail oder Brief).
Für Fehlfunktionen, die durch eine unsachgemässe Bedienung durch die Garagen, ungeeignete Darstellungssoft- oder -hardware (z.B. Browser), oder sonstige durch die Garagen verwendete Datenträger, Betriebssysteme, Datenbanken, Serversoftware anderer Erzeuger oder Lieferanten, Viren jeglicher Art oder ungeeignete Betriebs- und Transportbedingungen sowie Fehlfunktionen in der Internetanbindung oder durch unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote oder durch einen Ausfall des REVO GARAGE-Plattform-Servers, der nicht länger als 24 Stunden andauert, verursacht wurden, ist jegliche Gewährleistung und Haftung von REVO GARAGE ausgeschlossen.
Dauert ein Ausfall mehr als 24 Stunden, gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen.
REVO GARAGE haftet weder für einen bestimmten Erfolg des Inserats noch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der angebotenen Sache noch für ein Zustandekommen eines Geschäfts.
14. Gewährleistung und Haftung der Garagen
14.1. Gegenüber REVO GARAGE
Die Garage haftet für sämtliche REVO GARAGE entstandenen Schäden, die von ihm oder einem ihm zurechenbaren Dritten zu vertreten sind und übernimmt auch die Kosten der Rechtsvertretung von REVO GARAGE (inkl. Gerichts- und Anwaltskosten).
14.2. Für inserierte Fahrzeuge
Die Garage ist dafür verantwortlich, dass er über die die Fahrzeuge, welche er bei REVO GARAGE publiziert, die Verfügungsmacht hat, dass die Fahrzeuge lieferbar sind und die Dienstleistungen gewährleistet werden können.
15. Datenschutz
Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
16. Links
Die Internet-Adresse www.revo-garage.com samt ihren Unterseiten enthält Links zu anderen Websites. REVO GARAGE trägt und übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt dieser Websites. REVO GARAGE weist darauf hin, dass die über die vom Garagenapp von REVO GARAGE erreichbaren und abrufbaren Inhalte, die nicht eigene Inhalte von REVO GARAGE sind, keiner Überprüfung sowohl im inhaltlichen als auch im technischen Sinn (Viren etc.) unterzogen werden. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der betreffenden Website, auf welche verwiesen wurde.
17. Nutzung von Applikationen Dritter
Der Kunde akzeptiert bei jeder Nutzung von in den Applikationen und/oder Online-Plattformen von www.revo-garage.com integrierten Applikationen Dritter die entsprechenden Nutzungsbestimmungen dieser Applikationen.
18. Zahlungsdienstanbieter
Bei der Rechnung gelten ausserdem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Payrexx. Diese sind einsehbar unter: https://www.payrexx.com/fileupload/payrexx_general_terms_and_conditions-DE.pdf .
Mit dem Akzeptieren unserer AGB´s sind auch die AGB´s von Payrexx bestätigt.
19. Änderungen der AGB
REVO GARAGE hat das Recht, an diesen AGB jederzeit Änderungen vorzunehmen und die jeweils aktuelle Fassung auf www.revo-garage.com zu veröffentlichen.
Wesentliche Änderungen werden den Garagen mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Ab Erhalt der Mitteilung hat der Kunde das Recht, innerhalb 14 Tagen der Änderung zu widersprechen (Widerspruch). Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Konditionen weitergeführt und endet am Ende des folgenden Monats. Widerspricht der Kunde innert Frist den neuen AGB nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
20. Schlussbestimmungen
Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen zwischen REVO GARAGE und den Garagen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform oder einer anderen Form der Übermittlung, die den Nachweis durch Text ermöglicht (bspw. E-Mail).
Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Die Angebote von REVO GARAGE und Verträge mit den Garagen unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für allfällige
Streitigkeiten ist Freiburg.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Stattdessen ist die betreffende Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, welche die Parteien in guten Treuen gewählt hätten, wäre ihnen die Ungültigkeit der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke sinngemäss.
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Stand: 01.12.2022